Valcambi gegen SWISSAID
Vorgeschichte
Am 16. Juli 2020 veröffentlichte SWISSAID eine Goldstudie mit dem Titel « Die Irrwege des Goldes. Die dunkle Seite des Goldhandels zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Schweiz ». Die Studie befasst sich mit dem Goldhandel zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) und der Schweiz und brachte die Beziehungen der verschiedenen Firmen detailliert an die Öffentlichkeit.
Die Studie beleuchtet unter anderem Geschäfte der Tessiner Raffinerie Valcambi, die der indischen Rajesh Export Group gehört. Valcambi ist nämlich Hauptimporteur von Gold aus den VAE in die Schweiz. Mit der Studie konnte SWISSAID aufgrund zahlreicher Belege, Zeugenaussagen und Recherchen in Dubai darlegen, dass Valcambi Gold von der Firma Kaloti bezieht. Zwischen 2018 und 2019 waren es 83 Tonnen Gold (im Wert von über 3 Milliarden Schweizer Franken), die von Kaloti und einer ihr nahestehenden Handelsgesellschaft T1FS stammten. Die Geschäftspraxis von Kaloti – einer international operierenden und aus den VAE stammenden Firma – ist in der Branche höchst umstritten.
So war Kaloti in Skandale mit illegalen Goldlieferungen und Geldwäscherei verwickelt und wurde deswegen vom Standard «des bonnes pratiques» in Dubai ausgeschlossen. Die Studie zeigte zudem, dass Kaloti auch nach diesen Skandalen weiterhin problematisches Gold bezogen hatte, insbesondere mutmasslich Konfliktgold aus dem Sudan.
Die SWISSAID-Studie führte zu vielen Reaktionen in der Branche: So kritisierte der Präsident des Edelmetallverbands ASFCMP Valcambi nach Publikation der Studie für ihre Geschäftspraxis. Er stellte öffentlich fest: «Der SWISSAID-Bericht zeigt Schwachstellen auf, die es zu beheben gilt, und wir stellen ihn nicht in Frage» (Le Temps, 04.08.2020).
Der CEO von Metalor, einer anderen grossen Schweizer Goldraffinerie, Antoine de Montmollin hat erklärt, dass bei Kaloti «die rote Fahne, ein roter Alarm» hoch geht. «Angesichts des Rufs von Kaloti würden wir niemals mit ihnen zusammenarbeiten» (24 heures, 23.09.2020). Die Schweizer Raffinerien und die ASFCMP haben von Valcambi eine öffentliche Verpflichtung zum Abbruch aller Beziehungen zu Kaloti gefordert – auch zu den Unternehmen, hinter deren Fassade Kaloti ihre geschäftliche Tätigkeit abwickelt (24 heures, 21.09.2020). Unter Druck sagte Valcambi in der Folge öffentlich, dass sie ihre Beziehung zu Kaloti gestoppt habe, gab aber keine Erklärung bezüglich der Handelsbeziehung zu T1FS ab. Ein Bericht der RTS-Sendung Mise au Point und ein Artikel der NZZ am Sonntag, im September 2023 erschienen sind, lassen jedoch Zweifel an Valcambis Aussagen aufkommen.
Schliesslich beschloss Valcambi, den Dachverband zu verlassen, und zwar am Tag vor einer Versammlung, auf der über Valcambis Schicksal entschieden werden sollte. In ihrer Medienmitteilung gibt der ASFCMP «unüberbrückbare Differenzen» an (Le Temps, 31.10.2023 und finews, 27.10.2023/Tages-Anzeiger 13.11.2023 ). Im Jahr 2025 trat die Raffinerie auch aus der Swiss Better Gold Association (SBGA) aus, einer Organisation, die sich für die Verbesserung der Bedingungen in Goldminen einsetzt. (NZZ 24.09.2025)
©SWISSAID
Klage
Obwohl Valcambi im Verlauf der Recherchen und vor Veröffentlichung der Studie Gelegenheit hatte, sich zu den Studienergebnissen zu äussern und die Quellen des Berichts im Internet eingesehen und überprüft werden können, beschloss die Raffinerie juristisch gegen SWISSAID vorzugehen, weil ihr Ruf mit der Studie geschädigt worden sei.
Zuerst forderte Valcambi SWISSAID unter Androhung einer Strafanzeige dazu auf, eine «Löschung oder Richtigstellung […] bis spätestens 30. Oktober 2020 zu bestätigen». Da SWISSAID keinen Grund sah, die Studie zu löschen, leitete Valcambi zwei Verfahren ein:
Im Oktober 2020 reichte Valcambi eine Strafantrag wegen unlauterem Wettbewerb (Herabsetzung) (Art. 3 par. 1 des Gesetzes über unlauteren Wettbewerb) gegen den Autor der Studie und gegen Unbekannt ein.
Gleichzeitig leitete Valcambi ein Schlichtungsverfahren mit SWISSAID ein. Da keine Einigung erzielt werden konnte, eröffnete Valcambi im Mai 2021 eine Zivilklage gegen SWISSAID und den Autor der Studie wegen Verletzung der Persönlichkeit und des Datenschutzes.
Die Hauptverhandlung im Zivilprozess war ursprünglich auf den 20. September 2023 angesetzt worden. Zwei Tage vor dem Termin, am 18. September 2023, wurde die Hauptverhandlung jedoch vom Richter abgesetzt. Grund dafür war, dass die Tessiner Raffinerie Valcambi, Klägerin, kurz vor dem Hauptverhandlungstermin eine Eingabe an das Gericht nicht korrekt eingereicht hatte.
Erst ein Jahr und sieben Monate später, im Mai 2025, fand schliesslich die Hauptverhandlung statt. Die Richterin führte nach den Plädoyers der Anwälte Schlichtungsgespräche durch, welche aber ergebnislos blieben und zum Abbruch der Hauptverhandlung führten.
Die Fortsetzungsverhandlung fand Anfang Dezember 2025 statt. In der Zwischenzeit hatte eine neue Richterin den Fall übernommen. Diese Richterin machte beiden Parteien den Vorschlag eine Einschätzung der Verhandlungschancen, für beide Parteien gesondert, abzugeben sowie erneut eine Schlichtung zu versuchen. Beide Parteien akzeptierten den Vorschlag. Doch auch dieser Versuch einer Schlichtung wurde nach fünf Stunden ergebnislos abgebrochen. Die Anwälte der Raffinerie Valcambi verlangten anschliessend, vor Beginn der Parteienbefragung, dass die Richterin in Ausstand treten müsse. Sie verlangten, dass der Prozess von einer anderen Richterin weitergeführt werden soll, da sie dieselbige als befangen erachteten.
Die Richterin entschied daraufhin, die Verhandlung bis auf Weiteres zu unterbrechen, bis die Frage ihrer «Befangenheit» von einer anderen Instanz geklärt sei.
Dieser juristische Winkelzug wird das Verfahren nun zum x-ten Mal um mehrere Monate verzögern, weshalb sich bei SWISSAID ein Déjà-vu-Effekt bemerkbar macht. Nun muss nämlich das Obergericht (die nächste Instanz) zuerst feststellen, ob die Richterin befangen ist oder nicht. Sollte dieses zum Schluss kommen, dass die Richterin nicht befangen ist, kann dagegen rekurriert werden und die Fragestellung bis zum Bundesgericht gezogen werden, was eine weitere starke Verzögerung des Verfahrens bedeuten würde.
Selbst wenn die Klägerin in diesem Fall nicht Rekurs erheben sollte, wird die Terminfindung für die Fortsetzung der Verhandlung mehrere Monate in Anspruch nehmen, da alle Parteien persönlich anwesend sein müssen.
Wird hingegen festgestellt, dass die Richterin befangen ist, muss ein:e andere:r Richter:in den Fall übernehmen und sich mittels Aktenstudium zuerst in den Fall einarbeiten, was ebenfalls in Anbetracht der umfangreichen Akten viel Zeit in Anspruch nehmen würde.
Dies sind nach Meinung von SWISSAID Indizien, dass es sich um eine SLAPP handelt, da die klagende Partei das Ziel zu verfolgen scheint, den Prozess in die Länge zu ziehen und die Anwaltskosten für die beklagte Partei in die Höhe zu treiben, trotz miserabler Erfolgsaussichten in der Sache selbst. Es ist damit zu rechnen, dass die Verhandlung frühstens in der zweiten Jahreshälfte von 2026 fortgesetzt wird, oder auch erst im 2027.
Das Strafverfahren ist vorübergehend suspendiert, bis die Zivilklage geklärt ist.
©SWISSAID
Zwischenfazit
Seit Valcambi die Strafklage im Oktober 2020 eingereicht hat, sind bereits fünf Jahre vergangen. In all der Zeit musste Swissaid erheblich personelle Ressourcen im Zusammenhang mit der Klage aufwenden, die entsprechend nicht für die inhaltliche Arbeit oder neue Studien zu Verfügung standen. Auch die finanziellen Kosten, unter anderem für den Anwalt, sind bereits beträchtlich – aber noch nicht abschliessend abschätzbar, je nachdem, wie lange Valcambi prozessieren möchte.
Wie bei SLAPP-Fällen üblich, möchte Valcambi SWISSAID und den Autor der Studie offenbar mit einem langjährigen Prozess blockieren, einschüchtern und zum Schweigen bringen.
Auch die «Coalition of SLAPPs in Europe» (CASE) hat die Klage von Valcambi gegen SWISSAID auf Grund folgender Argumente als SLAPP eingestuft:
Der Fall richtet sich gegen einen «public watchdog».
In Anbetracht der finanziellen Lage des Klägers und der ihm zur Verfügung stehenden Mittel scheint es einen erheblichen Mangel an Waffengleichheit zu geben.
SWISSAID hat sich vor der Veröffentlichung an das Unternehmen gewandt, das jedoch auf gutgläubige Bitten um eine Stellungnahme oder Klärung vor der Veröffentlichung nur teilweise geantwortet hat.
Die Massnahmen sind ungewöhnlich aggressiv oder unverhältnismässig.
Die Klagen richten sich nicht nur gegen die Organisation, sondern auch gegen Einzelpersonen.