Anti-SLAPP-Gesetze

Weltweit ist ein Trend hin zu Einschüchterungs-Klagen zu beobachten, die die Zivilgesellschaft mundtot machen sollen. Deshalb wurden in vielen Ländern rund um den Globus Anti-SLAPP-Gesetze eingeführt oder stehen zur Debatte. Sie sollen die Teilnahme an der öffentlichen Debatte schützen, aber auch NGOs sowie Journalist:innen, die sich zum Schutz der Menschenrechte oder der Umwelt einsetzen, vor Einschüchterungs-Gerichtsklagen schützen.

Diese Gesetze zielen darauf ab, SLAPP-Klagen rasch von «legitimen» Klagen zu unterscheiden, indem sie festlegen, was als SLAPP gilt. Die Gerichte sollen SLAPP-Klagen so rasch wie möglich erledigen können, damit die Akteure der Zivilgesellschaft nicht während Jahren mit hohen Ausgaben konfrontiert sind.

  • In der Europäischen Union steht eine Anti-SLAPP-Richtlinie zum Schutz der öffentlichen Teilnahme vor missbräuchlichen und haltlosen Verfahren in grenzüberschreitenden Zivilprozessen zur Debatte. Den Mitgliedstaaten wird zudem empfohlen, in ihren nationalen Gesetzen ebenfalls Mechanismen gegen SLAPP vorzusehen. Die Anti-SLAPP-Richtlinie ist Teil des Europäischen Aktionsplans für Demokratie der Europäischen Kommission, der Journalist:innen sowie die Zivilgesellschaft vor SLAPP-Klagen schützen soll. Die Richtlinie sieht Mechanismen zur raschen Beilegung von SLAPP-Verfahren vor: So sollen Gerichte Klagen, die vom/von der Kläger:in nicht ausreichend begründet werden können, rasch abweisen können. Es sind zudem verfahrensrechtliche Schutzvorschriften vorgesehen: Stellt das Gericht fest, dass es sich um eine SLAPP handelt, müsste der/die Kläger:in die gesamten Kosten des Verfahrens tragen, inklusive der effektiven Kosten der rechtlichen Vertretung der Beklagten. Das ginge deutlich über die heute vorgesehene «Parteienentschädigung» hinaus und hat eine abschreckende Wirkung bei unbegründeten Klagen. Die EU legt auch fest, was unter SLAPP genau zu verstehen ist: «Gerichtsverfahren, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Beteiligung eingeleitet werden, die entweder ganz oder teilweise unbegründet sind und deren Hauptzweck darin besteht, die öffentliche Beteiligung zu verhindern, einzuschränken oder zu sanktionieren.»

  • Im Vereinigten Königreich hat die Regierung ihre Absicht zur Bekämpfung von SLAPP bekräftigt und ein Sondierungsverfahren durchgeführt. Geprüft werden Änderungen des Verleumdungsgesetzes und des Gesetzes über Wirtschaftskriminalität und Unternehmenstransparenz zur Stärkung der Abwehr von SLAPP. Zivilgesellschaftliche Arbeitsgruppen bringen sich zudem mit konkreten Gesetzgebungsvorschläge in die Debatte ein.

  • In den USA sind in 32 Gliedstaaten und dem District of Columbia mehr oder weniger weit reichende Anti-SLAPP-Gesetze mit unterschiedlichen Massnahmen in Kraft. Schlüsselelemente sind insbesondere, dass der/die Kläger:in nachweisen muss, dass seine/ihre Klage substanziiert ist, dass das Hauptverfahren unterbrochen werden kann, um in einem beschleunigten «Vorverfahren» zu klären, ob die Klage überhaupt eine Grundlage hat und Sanktionsmöglichkeiten, wenn die Prozesskosten der Beklagten vom/von der Kläger:in nicht beglichen werden könnten. In den USA sind mit dem «Uniform Public Expression Protection Act», der von der Uniform Law Commission entwickelt wurde und bereits in einigen Bundesstaaten übernommen wurde sowie mit dem sich in Beratung befindenden «SLAPP Protection Act» vom Kongressabgeordneten Jamie Raskin ausserdem Harmonisierungs-Bestrebungen auf bundesstaatlicher Ebene im Gang. Die Anti-SLAPP-Gesetze definieren SLAPP-Klagen jeweils auf ihre eigene Art. Üblicherweise geht es um die Ausübung von der Verfassung garantierter Rechte (Petitionsrecht, Meinungs-, Publikations- und Versammlungsfreiheit) im Zusammenhang mit Fragen von öffentlichem Interesse.

  • In Kanada haben Ontario, Britisch-Kolumbien und Quebec Anti-SLAPP-Gesetze. Die Gesetze sehen beispielsweise einen zweistufigen Test vor, bei dem ermittelt wird, ob eine Klage begründet oder eben missbräuchlich ist, und ermöglichen es, einen Antrag auf Rückweisung der Klage zu stellen. Wird er angenommen, kann der/die unterlegene Kläger:in zur Übernahme der Prozesskosten verpflichtet werden.