Potentaten-Klage gegen den Bruno Manser Fonds

Vorgeschichte

Der Bruno Manser Fonds (BMF) wurde vor mehr als 30 Jahren durch den legendären Menschenrechtsaktivisten Bruno Manser gegründet und ist eine Schweizer Umwelt- und Menschenrechtsorganisation, die sich gegen die Regenwaldabholzung und für die Rechte der Indigenen in Sarawak (Malaysia) einsetzt. Dabei nennt der Verein die Profiteure der Abholzung beim Namen und wurde deshalb seit 2018 gleich mit mehreren Strafanzeigen und Klagen eingedeckt.

Abgeholzter Regenwald in Malysia

©BMF

Klagen

Die Absender der Klagen sind Jamilah Taib-Murray, die Tochter von Taib Mahmud, dem langjährigen Regierungschef und heutigen Gouverneur des malaysischen Bundesstaats Sarawak, sowie ihr Ehemann und zwei ihrer kanadischen Immobilienfirmen.

Seit August 2018 gehen sie gegen den Bruno Manser Fonds rechtlich vor. Zuerst verlangten sie den Erlass vorsorglicher Massnahmen und die vorsorgliche Löschung von 255 Publikationen des Bruno Manser Fonds. Damit scheiterten sie aber 2019 vor dem Zivilgericht und Appellationsgericht Basel-Stadt.

Ein Strafverfahren in dem die Kläger:innen den Verantwortlichen des Bruno Manser Fonds u.a. Nötigung, falsche Anschuldigung, Verleumdung, Betrug, Veruntreuung und ungetreue Geschäftsbesorgung vorwarfen, wurde 2022 durch die Basler Staatsanwaltschaft eingestellt.

  • Nach fast vier Jahren gab die Basler Staatsanwaltschaft am 25. Juli 2022 bekannt, dass sie das Verfahren einstellen, da sämtliche Vorwürfe gegen den Bruno Manser Fonds haltlos seien. Die Staatsanwaltschaft schreibt: «Für eine Pflichtverletzung der Vertreter des BMF bestehen (…) keine Anhaltspunkte.» Bei den Vorwürfen der falschen Anschuldigung und der Irreführung der Rechtspflege sei «nicht ersichtlich», dass der Bruno Manser Fonds überhaupt je solche «Handlungen begangen haben soll». Beim Vorwurf der Nötigung «fehlt» jegliches Verhalten, das strafbar wäre. Ein Betrug werde in der Anzeige des Ehepaars Taib Murray «zwar behauptet», aber «nicht geschildert» und «von einer Zweckentfremdung der Spendengelder oder gar einer Veruntreuung oder ungetreuen Geschäftsbesorgung könne nicht die Rede sein».

Noch hängig ist eine 2019 eingereichte Zivilklage gegen den BMF und seinen Geschäftsleiter durch dieselben Kläger:innen wegen angeblicher Persönlichkeitsverletzung. Am 16. August 2023 fand vor dem Zivilgericht Basel-Stadt die Hauptverhandlung statt. In der Klage, die mehrere hundert Seiten umfasst, fordern die Kläger:innen u.a. die Löschung von 249 Publikationen des BMF aus den Jahren 2009 bis 2018 (Beseitigungsbegehren) sowie das Verbot einer Reihe von Aussagen, welche die Kläger:innen u.a. in Verbindung mit Korruption im Bundesstaat Sarawak und Geldwäscherei bringen (Unterlassungsbegehren). Neben einer Genugtuung wird zudem die Herausgabe eines Verletzergewinns mit einem provisorischen Streitwert von 1 Million CHF gefordert.
Die malaysische Potentatentochter leistet sich für die SLAPP-Klage gegen das Basler NGO die Wirtschaftskanzlei VISCHER, bei der weit über 100 Personen beschäftigt sind.

Parallel zu den juristischen Schritten gegen des BMF engagierten die Kläger:innen zwei PR-Agenturen, die eine gegen den BMF gerichtete Webseite lancierten und Briefe an Spender:innen des BMF sowie die Stiftung ZEWO schickten, um den BMF und seinen Geschäftsleiter zu diskreditieren.

Der Bruno Manser Fonds kämpft weiter und erhält Rückendeckung

Obwohl die ganzen Verfahren den Bruno Manser Fonds bereits weit über 500'000 Franken und hunderte von Arbeitsstunden gekostet haben, engagiert sich die Organisation weiter für Gerechtigkeit und lässt sich von der SLAPP-Klage nicht einschüchtern. Der Verein erhält dabei u.a. auch die Rückendeckung der Koalition gegen SLAPP in Europa (Coalition against SLAPPs in Europe - CASE), die die Potentatenklage gegen den BMF als SLAPP eingestuft hat. Der Rechtsfall ist der erste Fall in der Schweiz, der von CASE offiziell als SLAPP klassifiziert wurde.

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